… statt Gesetz für eine allgemeine Impfpflicht
Abgeordnete der Regierungsparteien haben ein Eckpunktepapier vorgelegt um „das Gesundheitswesen vor erneuter Überlastung zu schützen“. Alle Erwachsenen ab 18 Jahren sollen drei „Impfungen“ nachweisen, um der Impfpflicht zu genügen. Laut dem Papier sollen die Krankenkassen die Impfnachweise sammeln. Wird der Nachweis nicht erbracht, sollen Bußgelder verhängt werden. Die Veröffentlichung von einem Mitautor der Eckpunkte ist hier zu finden.
Das „Gesundheitswesen soll vor Überlastung“ geschützt werden. Nach Auswertung der vor wenigen Tagen veröffentlichten Daten vom „Institut für Entgeltsystem im Krankenhaus“ (InEK), sieht die Lage wie folgt aus: In den Jahren 2020 und 2021 waren offensichtlich die Krankenhäuser nicht überbelastet.
So sieht evidenzbasierte Regierungsarbeit aus. Laut Duden heißt evidenzbasiert: „auf der Basis empirisch zusammengetragener und bewerteter wissenschaftlicher Erkenntnisse“. Jeder sollte und muss sich ein eigenes Bild machen. Dazu gibt es einen interessanten Artikel im Multipolar-Magazin, welcher unter anderem von Paul Schreier („Chronik einer angekündigten Kriese“) geschrieben hat.
Selbst das RKI kann es nicht mehr verheimlichen. Zur Zeit gibt es in Deutschland eine hohe Übersterblichkeit.
Die Impfzusammenhänge sind hochwahrscheinlich, denn die Zahlen steigen exakt mit der Ausweitung der Impfdosen im April 2021 an. Dieser Zusammenhang wird dadurch erhärtet, dass die Bundesländer mit der geringsten Impfquote die meisten freien Betten melden z.B. Thüringen und Sachsen. Bremen mit einer hohen Impfquote leidet unter Bettenknappheit. Was wird passieren, wenn ein Gesetz auf Basis des Eckpunktepapiers entsteht?
Wir fordern: